(schriftlich 60 Minuten / 25% der Gesamtnote / ZAS-Inhalte)
(schriftlich 60 Minuten / 10% der Gesamtnote / ZAS-, LEA- und WPM-Inhalte)
(schriftlich 120 Minuten / 25% der Gesamtnote / LEA- und WPM-Inhalte)
(schriftlich 60 Minuten / 10% der Gesamtnote / WPM-Inhalte)
(Auftragsbezogenes Fachgespräch ca. 45-60 Minuten mit 15 Min Vorbereitung /
30% der Gesamtnote / nur ZAS)
Fehlzeiten ab 180 Fehlstunden in der Schule während der gesamten Ausbildungsdauer oder 45 Tage in der Praxis gefährden die Zulassung zur Abschlussprüfung Teil II. Bei einem 2-Jahres-Vertrag dürfen 120 Fehlstunden oder 30 Fehltage in der Praxis nicht überschritten werden.
Der letzte Prüfungsteil (praktische Prüfung) liegt ca. 2 Monate nach dem
letzten schriftlichen Prüfungsteil GAP II.
Die Anmeldung findet jeweils ca. 2 Monate vor den schriftlichen Terminen der Abschlussprüfungsteile statt.
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/bereich/praxisteam/ausbildung-zur-zum-zfa/
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung
Klicken den LINK an, dann DOKUMENTE an, dann können Sie die aktuelle Prüfungsordnung einsehen.
"Das Berichtsheft ist nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes zu führen, dem Chef oder der Chefin vorzulegen und muss von diesem unterschrieben werden. Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung hingegen müssen Berichte gefertigt werden.
Die Chefin oder der Chef bestätigt auf einem entsprechenden Formular, dass ihr oder ihm diese Berichte vorgelegt worden sind und dieses Formular wird den Anmeldeformularen beigefügt."
© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf
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