Zahnmedizinische Fachangestellte

Prüfungsdetails

Spracheinstufungstest

Details laut Prüfungsordnung ZFA

 

Abschlussprüfung Teil I  (GAP I) 

  • (A)  Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten

           (schriftlich 60 Minuten / 25% der Gesamtnote / ZAS-Inhalte)

  • (B)  Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten

          (schriftlich 60 Minuten / 10% der Gesamtnote / ZAS-, LEA- und WPM-Inhalte)

     Anmeldung:

  • frühestens nach 18 Monaten Ausbildungsdauer (Bei verspätet gestarteten Ausbildungsverträgen findet die GAP I nicht im Frühjahr, sondern erst im Herbst statt.)
  • ausgefüllte Anmeldeunterlagen, die von der ZÄK vorher zugeschickt wurden
  • Zeugnis der Berufsschule als beglaubigte Kopie
    (Unterstufe?)
  • komplett ausgefülltes digitales Berichtsheft Teil I 

 

 

Abschlussprüfung Teil II (GAP II)

  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnung von Leistungen

           (schriftlich 120 Minuten / 25% der Gesamtnote / LEA- und WPM-Inhalte)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde

          (schriftlich 60 Minuten / 10% der Gesamtnote / WPM-Inhalte)

  • Assistieren bei und dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen

          (Auftragsbezogenes Fachgespräch ca. 45-60 Minuten mit 15 Min Vorbereitung /

          30% der Gesamtnote / nur ZAS)

  Anmeldung:

  • Im letzten Halbjahr bei 3-jähriger Ausbildungsdauer. Bei Verkürzern um 1 Jahr liegt die GAP II ca. 6-8 Wochen nach der GAP I.
  • ausgefüllte Anmeldeunterlagen, die von der ZÄK vorher zugeschickt wurden
  • Zeugnisse der Berufsschule als beglaubigte Kopien
    (Unterstufe, Mittelstufe, Halbjahreszeugnis der Oberstufe )
  •  komplett ausgefülltes digitales Berichtsheft Teil II

Fehlzeiten ab 180 Fehlstunden in der Schule während der gesamten Ausbildungsdauer oder 45 Tage in der Praxis gefährden die Zulassung zur Abschlussprüfung Teil II. Bei einem 2-Jahres-Vertrag dürfen 120 Fehlstunden oder 30 Fehltage in der Praxis nicht überschritten werden. 


Der letzte Prüfungsteil (praktische Prüfung)  liegt ca. 2 Monate nach dem

letzten schriftlichen Prüfungsteil GAP II.

Die Anmeldung findet jeweils ca. 2 Monate vor den schriftlichen Terminen der Abschlussprüfungsteile statt.

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/bereich/praxisteam/ausbildung-zur-zum-zfa/

 

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung

Klicken den LINK an, dann DOKUMENTE an, dann können Sie die aktuelle Prüfungsordnung einsehen.

digitales Berichtsheft

  •  laut neuer Prüfungsordnung (11/2022)-  regelmäßige Führung durch Azubi
  • bescheinigt die ordnungsgemäße Ausbildung, d. h., dass die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten zum richtigen Zeitpunkt und in der notwendigen Tiefe vermittelt werden
  • Das Berichtsheft in digitaler Form besteht aus Teil I und Teil II (beschreibbare pdf-Dateien)
  • Auszubildende müssen regelmäßig Eintragungen (Stichpunkte und Datum) vornehmen und zur Anmeldung zur GAP I muss das Berichtsheft I vom Azubi und vom Ausbilder ausgedruckt ,unterschrieben und eingereicht werden.
  • Mit dem Berichtsheft Teil II ist ebenso zu verfahren und der komplett ausgefüllte und unterschriebene Teil II ist zur Anmeldung zur GAP II einzureichen.

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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