Menschen mit besonderem Förderbedarf, deren Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung es nicht zulässt, dass sie trotz Nachteilsausgleich zu Medizinischen Fachangestellten ausgebildet werden, können ab Sommer 2024 nach der Ausbildungsordnung „Fachpraktiker:in im Gesundheitswesen“ ausgebildet werden. Diese wurde auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für MFA theoriereduziert entwickelt und legt einen Fokus auf praktische Tätigkeiten zur Unterstützung des Praxisteams. Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Vermittlung in diese Ausbildung zuständig. Voraussetzung ist ein besonderer Förderbedarf, z. B. aufgrund einer Behinderung oder einer sozialen Benachteiligung. Auch Rehabilitanden haben so die Chance auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Um den besonderen Voraussetzungen dieses Ausbildungsganges gerecht zu werden, haben wir uns als Berufsschule folgende Entwicklungsziele gesetzt:
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