Fachpraktiker/in im Gesundheitswesen

Entwicklungsschwerpunkte

Allgemeines

Menschen mit besonderem Förderbedarf, deren Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung es nicht zulässt, dass sie trotz Nachteilsausgleich zu Medizinischen Fachangestellten ausgebildet werden, können ab Sommer 2024 nach der Ausbildungsordnung „Fachpraktiker:in im Gesundheitswesen“ ausgebildet werden. Diese wurde auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für MFA theoriereduziert entwickelt und legt einen Fokus auf praktische Tätigkeiten zur Unterstützung des Praxisteams. Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Vermittlung in diese Ausbildung zuständig. Voraussetzung ist ein besonderer Förderbedarf, z. B. aufgrund einer Behinderung oder einer sozialen Benachteiligung. Auch Rehabilitanden haben so die Chance auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
 
Um den besonderen Voraussetzungen dieses Ausbildungsganges gerecht zu werden, haben wir uns als Berufsschule folgende Entwicklungsziele gesetzt:

  • Wir bilden möglichst kleine Lerngruppen, um die Auszubildenden besser individuell fördern zu können.
  • Die Klassenteams setzen sich zu einem hohen Anteil aus Kolleg/innen des schulischen Beratungsteams zusammen, die langjährige Erfahrung in der Sozialberatung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mitbringen.
  • Die Klassenteams werden regelmäßig durch Fortbildungen im Bereich Förderpädagogik geschult.
  • Im Bedarfsfall werden individuelle Förderpläne mit den Auszubildenden geschlossen, die regelmäßig gemeinsam evaluiert und erneuert werden.

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© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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