Zahnmedizinische Fachangestellte

FHR Doppelqualifikation / Schulabschlüsse

Fachhochschulreife

Neben der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten kann ein höherwertiger Schulabschluss - die Fachhochschulreife (FHR) - erworben werden.

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die Fachoberschulreife (FOR) oder die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe (Nachweis durch Originalzeugnis),
  • Es besteht ein Ausbildungsverhältnis,
  • Ihr / Ihre Ausbilder/in stimmt der Doppelqualifizierung und dem Zusatzunterricht zu,
  • Sie besuchen 14-täglichen Zusatzunterricht (freitags und samstags) in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathe, Englisch und Biologie parallel zur Ausbildung,
  • Sie erreichen mindestens ausreichende Noten in den vier schriftlichen Prüfungsfächern.  

Anmeldung:       

  • Informationsveranstaltung nach Ausbildungsstart ca. im Herbst      
  • kein Klassenwechsel notwendig  

Zum Abschluss erhalten Sie von der Schule

  • ein Berufsschulabschlusszeugnis oder -abgangszeugnis „Zahnmedizinische Fachangestellte“
  • ein Zertifikat mit Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR)

Zuständigkeit: Herr Weinberg  (andre.weinberg(at)schule.duesseldorf.de)

Allgemeine Schulabschlüsse

Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:

In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem allgemeinbildenden Abschluss "Erweiterter Erster Schulabschluss" (bisher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10! genannt)

Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des BK ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.

Für Schüler/innen die den Erweiterten Ersten Schulabschluss bereits vorweisen können, bietet sich folgende Möglichkeit: Die "Fachoberschulreife" (FOR) kann erreicht werden mit dem Berufsschulabschlusszeugnis, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 - FOR ohne Qualifikation
    (Bei einem Notenschnitt von 2,5 - FOR mit Qualifikation, diese berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
  • Abschlussprüfung der Zahnärztekammer bestanden
  • die notwendigen Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss müssen nachgewiesen werden (Diese Kenntnisse müssen durch zusätzlichen Englischunterricht in unserem Hause -mittwochs nachmittags- erworben werden.)

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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