Neben der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten kann ein höherwertiger Schulabschluss - die Fachhochschulreife (FHR) - erworben werden.
Voraussetzungen:
Anmeldung:
Zum Abschluss erhalten Sie von der Schule
Zuständigkeit: Herr Weinberg (andre.weinberg(at)schule.duesseldorf.de)
Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:
In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10! Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des BK ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.
Für Schüler/innen die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bereits vorweisen können, bietet sich folgende Möglichkeit: Die "Fachoberschulreife" (FOR) kann erreicht werden mit dem Berufsschulabschlusszeugnis, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
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