Zahnmedizinische Fachangestellte

FHR Doppelqualifikation / Schulabschlüsse

Fachhochschulreife

Neben der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten kann ein höherwertiger Schulabschluss - die Fachhochschulreife (FHR) - erworben werden.

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die Fachoberschulreife (FOR) oder die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe (Nachweis durch Originalzeugnis),
  • Es besteht ein Ausbildungsverhältnis,
  • Ihr / Ihre Ausbilder/in stimmt der Doppelqualifizierung und dem Zusatzunterricht zu,
  • Sie besuchen 14-täglichen Zusatzunterricht (freitags und samstags) in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathe, Englisch und Biologie parallel zur Ausbildung,
  • Sie erreichen mindestens ausreichende Noten in den vier schriftlichen Prüfungsfächern.  

Anmeldung:       

  • Informationsveranstaltung nach Ausbildungsstart ca. im Herbst      
  • kein Klassenwechsel notwendig 

Zuerkennung FHR bei Erfüllung folgender Bedingungen:

  • Erlangung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule (Duale Ausbilgung)
  • Abschlussprüfung der Zahnärztekammer bestanden
  • Abschlussprüfung der FHR-Prüfung bestanden

Zum Abschluss erhalten Sie von der Schule

  • ein Berufsschulabschlusszeugnis „Zahnmedizinische Fachangestellte“
  • ein Zertifikat mit Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR)

Zuständigkeit: Herr Weinberg  (andre.weinberg(at)schule.duesseldorf.de)

Allgemeine Schulabschlüsse

Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:

In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem allgemeinbildenden Abschluss "Erweiterter Erster Schulabschluss" (bisher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10! genannt)

Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des BK ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.

Unter bestimmten Bedingungen bietet sich die Möglichkeit sogar die "Fachoberschulreife" (FOR) zu erreichen. Hierfür müssen folgende drei Bedingungen erfüllt werden: 

  • Erreichen des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 = FOR ohne Qualifikation
    (Bei einem Notenschnitt von mindestens 2,5 - FOR mit Qualifikation, diese berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
  • Abschlussprüfung der Zahnärztekammer bestanden
  • die notwendigen Englischkenntnisse (Niveaustufe für FOR) für den mittleren Schulabschluss müssen nachgewiesen werden (Diese Kenntnisse müssen durch zusätzlichen Englischunterricht in unserem Hause -mittwochs nachmittags- erworben werden.)

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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