Neben der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten kann ein höherwertiger Schulabschluss - die Fachhochschulreife (FHR) - erworben werden.
Voraussetzungen:
Anmeldung:
Zum Abschluss erhalten Sie von der Schule
Zuständigkeit: Herr Weinberg (andre.weinberg(at)schule.duesseldorf.de)
Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:
In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem allgemeinbildenden Abschluss "Erweiterter Erster Schulabschluss" (bisher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10! genannt)
Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des BK ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.
Für Schüler/innen die den Erweiterten Ersten Schulabschluss bereits vorweisen können, bietet sich folgende Möglichkeit: Die "Fachoberschulreife" (FOR) kann erreicht werden mit dem Berufsschulabschlusszeugnis, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
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