Distanzlernen =
Es gilt die Schulpflicht. Ledigliche die Präsenzpflicht im Schulgebäude ist aufgehoben. Die Betriebe haben freizustellen, damit die Auszubildenden zeitgleich zu den Unterrichtsstunden die Arbeitsaufträge, die Sie von allen Fachkollegen/innen erhalten, bearbeitet werden könne. Die Leistungsfeststellung findet ebenfalls auf Distanz statt. Keine Klassenarbeiten in der Schule.
Am 7.1.21 und am 8.1.21 finden Studientage statt, zu denen die Schulleitung ein separates Schreiben herausgegeben hatte. Hier können im Ausnahmefall die Aufgaben zeitversetzt erledigt werden.
Abteilungsleitung ZFA
Gaßner / 8.1.21
*NEU! Für Schüler/innen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreicht haben, bieten wir zukünftig die Möglichkeit an, parallel zur Ausbildung auch die Fachoberschulreife ohne oder mit Qualifikation zu erreichen. Hierfür müssen Sie unter anderem zusätzlichen Englischunterricht bei uns absolvieren. Mehr hierzu .... hier
*Bitte melden Sie die neuen Auszubildenden vor dem Schulstart am WEBK an. Siehe Anmeldung!
*Förderunterricht im Fach Deutsch als freiwilliger Zusatzunterricht für den Bereich ZFA und MFA findet jeweils Montag, Dienstag, (in der 7./8. Stunde) Mittwoch (in der 8./9. Stunde) in unserem Hause statt. Die interessierten Schüler/Schülerinnen melden sich über Frau Flöter im Schulbüro an.
Schulbüro: Anmeldungen per e-mail oder per Post oder Fax über Frau Becker
[andrea.becker(at )schule.duesseldorf.de ] oder Frau Flöter [nadine.floeter(at)schule.duesseldorf.de ]
Alle Prüfungen finden im WEBK statt.
Bei regulären Prüflingen werden die Anmeldeunterlagen zeitnah zu den Anmeldefristen zurzeit automatisch von der ZÄK an die Praxen geschickt. Ausnahmen nur bei Verkürzung.
Prüfung schriftlich | Prüfungstag | Zeit | Anmeldung bis |
---|---|---|---|
Zwischenprüfung 2021 | Mi 03.02.2021 | 14.00 bis 16.15 | ca. Ende Nov 2020 |
Abschlussp. Sommer 2021 | Mi 24.03.2021 | 9.00 bis 16.45 | ca. Ende Januar 2021 |
Abschlussp. Winter 2021/22 | Mi 10.11.2021 | 9.00 bis 16.45 | ca. Anfang Sep. 2021 |
Hinweise auch direkt bei der Zahnärztekammer
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung/
dann Artikel und Prüfungstermine anklicken.
Nicht zugelassen zur Abschlussprüfung! => Sie müssen am Prüfungstag in die Praxen gehen.
Berufsschule nach der schriftlichen Abschlussprüfung => Sie müssen die Berufsschule bis zur praktischen Prüfung besuchen (ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung).
Ende der Ausbildung (= Tag der praktischen Prüfung bei Bestehen)
Praktische Prüfung | Prüfungstag(e) | Zeit |
---|---|---|
Abschlussp. Winter 2020/21 | Freitag, 15.1.21 | ab 9 Uhr gemäß individueller Einladung |
Abschlussp. Sommer 2021 | ca. Mai / Juni 2021 | ab 9 Uhr gemäß individueller Einladung |
Zwischenprüfung: Nach 1,5 Jahren; Anmeldung durch Ausbildungspraxis über ZÄK
+ Berichte Nr. 1, 2 und 3 müssen vorliegen.
Abschlussprüfung:. Nach ca. 2,5 Jahren; Anmeldung durch Ausbildungspraxis über ZÄK
+ Berichte Nr. 4, 5 und 6 müssen vorliegen.
ACHTUNG: Verkürzer erhalten die Anmeldeunterlagen nicht automatisch
Für die Prüfungen ist die Zahnärztekammer Nordrhein zuständig und Ansprechpartner.
Zulassungsbedingungen zur AP: Bei der Anmeldung müssen eingereicht werden oder vorliegen und bestätigt werden:
Hinweis: Das Schulbüro des WEBK beglaubigt nicht!!!
Die Beglaubigung der Zeugnisse kann z.B. im Rathaus, Bürgerbüro usw. vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur vorgezogenen Abschlussprüfung:
Sie haben gute Zeugnisnoten, dann können Sie sich selbständig zu einem früheren Prüfungstermin anmelden.
Was muss ich tun?
Anmeldemodus:
reguläre Prüfung | 6 Monate vorziehen auf | 12 Monate vorziehen auf | |
---|---|---|---|
Prüfung | Sommer 2021 | Winter 2021/22 oder **Sommer 2021 | Sommer 2021 |
Anmeldeschluss | Ende Jan. 2021 | Anfang Sep. 2021 oder **Ende Jan. 2021 | Ende Jan. 2021 |
Notennachweis mittels ... | nicht erforderlich | Jahreszeugnis der Mittelstufe oder **Noten 1. Halbjahr der Oberstufe (Halbjahres- zeugnis) | Noten 1. Halbjahr der Mittelstufe per Schul- bestätigung |
Notendurchschnitt der Prüfungsfächer | nicht erforderlich | 2,3 | 2,0 |
** Diese Variante ist für Auszubildende relevant, die die Ausbildung verspätet gestartet hatten - also nach dem 30.9 eines Jahres Vertragsbeginn hatten.
Hinweis: Die Verkürzung der Ausbildung ist laut ZÄK auch bei Ausbildungsverträgen als Teilzeitvertrag zu den gleichen Bedingungen möglich.
© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf
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