Zahnmedizinische Fachangestellte

Aktuelles & Termine & Verkürzer

Sprachtest

Die Oberstufenklassen ZF21A-H werden ab einschließlich Freitag, den 17.5.24 von der Schule beurlaubt. Parallel enden die praktischen Prüfungen nach alter Ausbildungsordnug. Die Auszubildenden haben die Ausbildung nun erfolgreich bestanden oder müssen bis zur nächsten Abschlussprüfung der ZÄK die Schule in einer Mittelstufenklasse (2 Schultage bis zu den Sommerferien) fortführen. Klassenwechsel notwendig. Schülerinnen, die ein Abschlusszeugnis erhalten haben, können ggf. als Externe Schüler die Schule besuchen oder 5 Tage die Woche in die Praxen gehen. Gez. Gaßner

 

NÄCHSTER PRÜFUNGSTERMIN

Abschlussprüfung
Teil II 2024

(neue Prüfungsordnung)
Mi, 17.4.202413.30 bis 17.0002.02.2024

 

 

2024/25

 *Bitte melden Sie die neuen Auszubildenden vor dem Schulstart am WEBK an.

 Anmeldungen nur noch per online-Anmeldung möglich.

 SPRACHKURSE DEUTSCH

Auch im Schuljahr 2023/24 bieten wir wieder zusätzliche Hilfe durch Sprachkurse an, die wöchentlich in der Schule laufen. Montag bis Donnerstag immer in den Stunden 7 und 8. Melden Sie sich bitte hierfür an, sofern Sie noch Schwierigkeiten in der deutschen Sprache haben. Nur mit guten Deutschkenntnissen sind die Prüfungen leistbar.

 

 bewegliche Ferientage am WEBK: (=keine Berufsschule, Schüler/innen müssen in die Praxen)

Bewegliche Ferientage Schuljahr 2023/24

  • 09.02.24 Freitag vor Karneval
  • 12.02.24 Rosenmontag
  • 10.05.24 Freitag nach Christi Himmelfahrt
  • 22.05.24 Mittwoch im Anschluss an die Pfingstferien

IIK Deutschkurse nach Sprachtest des Instituts Kommunikation Düsseldorf: (nur für angemeldete Schüler/innen)

elearning.iik-duesseldorf.de/course/view.php  Link für Sprachtest Jahrgang ZF23

 

 Jahrgang ZF22A-H

Start der Kompaktphase am 21.8.23

21.8.23 - 25.8.23 von 15 bis 16.30 Uhr im WEBK  im Raum F007/AF3

9.10.23 - 13.10.23 von 14 bis 15.30 Uhr digital

25.3.24 - 28.3.24 von 14 bis 15.30 Uhr digital

Die reguläre Phase des Kurses startet am 30.08.2023 

immmer mittwochs  im WEBK von 15 bis 17.30 Uhr

samstags digital von 10 bis 12.30 Uhr

Termine ZÄK

Prüfungen finden in der Regel im WEBK statt.  

Bei regulären Prüflingen werden die Anmeldeunterlagen

zeitnah zu den Anmeldefristen zurzeit automatisch

von der ZÄK an die Praxen geschickt.

Ausnahmen nur bei Verkürzung.

 Anmeldefristen und Prüfungstermine (unverbindlich)

für Schüler/innen nach alter Prüfungsordnung (ZF21 A bis H, Wiederholer...)

Prüfung schriftlichPrüfungstagZeitAnmeldung bis
Abschlussp. Winter 2024/25
(alte Prüf.-Ordnung)
Dieser Termin kommt nur für
Prüflinge infrage, die mit regulärer
Beendigung ihrer Ausbildungs-
zeit zur Prüfung angemeldet
werden
. Betrifft nur wenige
Bewerber.
Mo, 4.11.2024 +
Di, 5.11.2024
13.30 bis 16.30
13.30 bis 17.30
02.09.2024

für Schüler/innen nach neuer Prüfungsordnung (ab ZF22 A bis G, ZF23...)

Prüfung schriftlichPrüfungstagZeitAnmeldung bis
Abschlussprüfung
Teil I  Sep. 2024
bei verspätetem Vertragsstart
Mo, 30.9.202409.00 bis 11.3021.8.2024
Abschlussprüfung
Teil II Nov. 2024
Mo, 4.11.202409.00 bis 12.3002.09.2024

 Hinweise auch direkt bei der Zahnärztekammer

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung/        

dann Artikel und Prüfungstermine anklicken.

Häufige Fragen:

 Freitstellung vom Unterricht am Prüfungstag?
Am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung werden alle Klassen, die in die Prüfung gehen, vom Unterricht komplett freigestellt für den gesamten Tag.
Nicht zugelassen zur Abschlussprüfung! => Sie müssen am Prüfungstag in die Praxen gehen.
Berufsschule nach der schriftlichen Abschlussprüfung => Sie müssen die Berufsschule bis zur praktischen Prüfung besuchen (ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung).
Ende der Ausbildung (= Tag der praktischen Prüfung bei Bestehen)    

Laut Berufsbildungsgesetz hat der Ausbilder die Prüflinge für die Zeit der Abschlussprüfung und am Tag vor der Abschlussprüfung freizustellen. (BBiG § 15)

 

Praktische Prüfung

Praktische PrüfungPrüfungstag(e)Zeit
Abschlussp. Sommer 2024
(alte Prüf-Ordnung)
zwischen 8.5.24 und
17.5.2024
gemäß Einladung der ZÄK
Abschlussp. Sommer 2024
(neue Prüf-Ordnung)
zwischen 10.6.24 und
14.6.2024
gemäß Einladung der ZÄK
Abschlussp. Winter 2024/25
(alte Prüf-Ordnung)
zwischen 7.1.25 und
17.1.25
Abschlussp. Winter 2024/25
(neue Prüf-Ordnung)
zwischen 20.1.25 und
24.1.25

Abschlussprüfung Teil I nach ca. 1,5 Jahren.

Berichtsheft Teil I muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

(gemäß neuer Ausbildungsordnung entfällt die Zwischenprüfung, stattdessen startet bereits der 1. Teil der Abschlussprüfung mit 2 Fachbereichen, die in die Bestehensleistung eingerechnet werden.)

Abschlussprüfung Teil II:. Nach ca. 2,5 Jahren; Anmeldung durch Ausbildungspraxis über ZÄK

Berichtsheft Teil II muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

 

ACHTUNG: Verkürzer erhalten die Anmeldeunterlagen nicht automatisch   

 Zuständigkeit

Für die Prüfungen ist die Zahnärztekammer Nordrhein zuständig und Ansprechpartner.

Zulassungsbedingungen zur AP: Bei der Anmeldung müssen eingereicht werden oder vorliegen und bestätigt werden:

  • Anmeldeunterlagen der ZÄK 
  • alle Zeugnisse der Berufsschule als beglaubigte Kopien (Unterstufe, Mittelstufe und Halbjahreszeugnis Oberstufe) Letzteres wird von der Klassenleitung mit Original gleichzeitig ausgeteilt.
    • (Bitte frühzeitig eigenständig um Beglaubigung kümmern!) 
  •  digitales Berichtsheft 

Beglaubigungen

Das Schulbüro des WEBK beglaubigt nicht!!!

Die Beglaubigung der Zeugnisse kann z.B. im Rathaus, Bürgerbüro, Sparkassen, Krankenkasse usw. vorgenommen werden.

Vorgezogene Abschlussprüfung

Voraussetzungen für die Anmeldung zur vorgezogenen Abschlussprüfung:

Sie haben gute Zeugnisnoten,

Schule und Ausbilder/in befürworten eine vorgezogene Prüfung und

Sie haben mind. gute Noten in den beiden Fächern der GAP I geschrieben, dann können Sie sich eigenständig zu einem früheren Prüfungstermin anmelden.

Was muss ich tun?

  • Brief an die ZÄK schreiben (ca. 2-3 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin) und die Anmeldeunterlagen für den Prüfungstermin X anfordern.
  • Eine Erklärung des Ausbildenden beifügen: "Stimme der Verkürzung der Ausbildung ....  zu."
  • Zeugniskopie bzw. Notennachweis (siehe unten) zur Bescheinigung des erforderlichen Notendurchschnitts beifügen. Der Notenschnitt wird aus den Prüfungsfächern ermittelt, schlechtere Noten als "befriedigend" sind nicht zulässig. (siehe Prüfungsordnung der ZÄK).

 Anmeldemodus P-Ordnung

     reguläre Prüfung         6 Monate vorziehen auf         12 Monate vorziehen auf
Prüfung

     Sommer 2025Winter 2024/25 oder
**Sommer 2024

   Sommer 20234
Anmeldeschluss

     Ende Jan. 2025Anfang Sep. 2024 oder
**Ende Jan. 2024

   Ende Jan. 2024
Notennachweis
mittels
...
     nicht
     erforderlich
Jahreszeugnis
der Mittelstufe oder
**Noten 1. Halbjahr der
Oberstufe (Halbjahres-
zeugnis)
   Noten 1. Halbjahr der 
   Mittelstufe per Schul-
   bestätigung
Notendurchschnitt
der Prüfungsfächer
     nicht
     erforderlich
       2,3            2,0

 

** Diese Variante ist für Auszubildende relevant, die die Ausbildung verspätet gestartet hatten - also nach dem 30.9 eines Jahres Vertragsbeginn hatten.

Hinweis: Die Verkürzung der Ausbildung ist laut ZÄK auch bei Ausbildungsverträgen als Teilzeitvertrag zu den gleichen Bedingungen möglich.

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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