Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel im WEBK statt.
Bei regulären Prüflingen werden die Anmeldeunterlagen
zeitnah zu den Anmeldefristen zurzeit automatisch
von der ZÄK an die Praxen geschickt.
Ausnahmen nur bei vorgezogener Prüfung.
| Prüfung schriftlich | Prüfungstag | Zeit | Anmeldung bis |
|---|---|---|---|
| GAP I Frühjahr 2026 Vertragsstart 1.8... | 23.03.26 | 13.30 bis 16.00 | ca. 14.11.25 |
| GAP II Sommer 2026 | 25.03.26 | 13.30 bis 18.00 | ca. 6.2.26 |
| GAP I Herbst 2026 Vertragsstart 1.10... | 30.09.26 | 13.30 bis 16.00 | ca. 17.6.26 |
| GAP II Winter 2026/27 | 02.11.26 | 09.00 bis 13.30 | ca. 7.9.26 |
2026 und 2027: nach ALTER Prüfungsordnung ( Wiederholer...) unverbindlichOrt: Zahnärztekammer in Neuss!!
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Hinweise auch direkt bei der Zahnärztekammer
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung/
dann Artikel und Prüfungstermine anklicken.
Häufige Fragen:
| Praktische Prüfung | Prüfungstag(e) | Zeit |
|---|---|---|
| AP Sommer 2026 (alte PO) | 18.5 bis 22.5.26 in der ZÄK Neuss |
| GAP Sommer 2026 neue PO | 15.6 bis 26.6.26 |
| Praktische Prüfung | Prüfungstag(e) | Zeit |
|---|---|---|
| AP Winter 26/27 (alte PO) | 11.1 bis 15.1.27 in der ZÄK Neuss | |
| GAP Winter 26/27 neue PO | 18.1. bis 29.1.27 |
Abschlussprüfung Teil I nach ca. 1,5 Jahren.
Berichtsheft Teil I muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
gemäß neuer Ausbildungsordnung startet bereits der 1. Teil der Abschlussprüfung mit 2 Fachbereichen, die in die Bestehensleistung eingerechnet werden.
Abschlussprüfung Teil II:. Nach ca. 2,5 Jahren; Anmeldung durch Ausbildungspraxis über ZÄK
Berichtsheft Teil II muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
ACHTUNG: Vorzieher erhalten die Anmeldeunterlagen nicht automatisch
Für die Prüfungen ist die Zahnärztekammer Nordrhein (www.zaek-nr.de )zuständig und Ansprechpartner.
Zulassungsbedingungen zur AP: Bei der Anmeldung müssen eingereicht werden oder vorliegen und bestätigt werden:
Bei einem Abschluss der Hochschulreife /-Fachhochschulreife kann die Ausbildung um 12 Monate verkürzt werden (2-Jahres-Vertrag).
Der Antrag ist gemeinsam mit dem Arbeitgeber in schriftlicher Form an die ZÄK zu stellen, dies sollte vor Beginn der Ausbildung erfolgen oder spätestens bis Ende des ersten Ausbildungsjahres.
Bei einem Abschluss der Fachoberschulreife oder vergleichbarem Schulabschluss, kann die Ausbildung um
6 Monate verkürzt werden. Frühzeitige Antragstellung; der Antrag ist gemeinsam mit dem Arbeitgeber in schriftlicher Form an die ZÄK zu stellen.
Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ausbildung um ein halbes Jahr möglich über gute Noten. Das heißt konkret (Bedingungen), dass Sie
* in der GAP1 in beiden Prüfungsfächern A (Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten) und B (Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten) mindestens die Note "Gut" erreicht sein müssen.
* zusätzlich muss im Halbjahreszeugnis (ggf. Jahreszeugnis bei später gestartetem Vertrag) ein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,49 erreicht sein. Schlechtere Noten als "befriedigend" sind nicht zulässig. (siehe Prüfungsordnung der ZÄK). Dies wäre durch eine Kopie an die ZÄK zu belegen.
Mit diesen beiden genannten Bedingungen können Sie und Ihr Ausbilder einen schriftlichen Antrag auf Verkürzung um ein halbes Jahr an die ZÄK stellen.
| reguläre Prüfung | 6 Monate vorziehen auf | 2-Jahres-Vertrag | |
|---|---|---|---|
| Prüfung | Sommer | Winter oder **Sommer | Sommer |
| Anmeldeschluss | Ende Jan. | Anfang Sep. oder **Ende Jan. | Ende Jan. |
| Notennachweis mittels ... | nicht erforderlich | Jahreszeugnis der Mittelstufe oder **Noten 1. Halbjahr der Oberstufe (Halbjahres- zeugnis) | nicht erforderlich |
| Notendurchschnitt der Prüfungsfächer | nicht erforderlich | 2,49 | nicht erforderlich |
Noten in GAP1 nicht relevant beide Fächer 1-2 nicht relevant
** Diese Variante ist für Auszubildende relevant, die die Ausbildung verspätet gestartet hatten - also nach dem 30.9 eines Jahres Vertragsbeginn hatten.
Hinweis: Das Vorziehen der Abschlussprüfung ist laut ZÄK auch bei Ausbildungsverträgen als Teilzeitvertrag zu den gleichen Bedingungen möglich.
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