Zahnmedizinische Fachangestellte

Aktuelles & Termine & Verkürzer

 

 2025/26

 *Bitte melden Sie die neuen Auszubildenden vor dem Schulstart am WEBK an.

 Anmeldungen nur per online-Anmeldung möglich.

 

Bewegliche Ferientage Schuljahr 2025/26

keine Berufsschule, Schüler/innen müssen in die Praxen

  • 13.02.2026 Freitag vor Karneval
  • 16.02.2026 Rosenmontag Karneval
  • 27.05.2026 Mittwoch nach Pfingsten

 

 SPRACHKURSE DEUTSCH

Sie haben noch Schwierigkeiten in der deutschen Sprache?

Auch im Schuljahr 2025/26 bieten wir wieder zusätzliche Hilfe durch Sprachkurse an, diese werden in den Unterstufenklassen vorgestellt und Sie bekommen ein Infoblatt, das Sie zur Anmeldung bitte nutzen.

Nur mit guten Deutschkenntnissen sind die Prüfungen leistbar. Diese Kurse laufen über das Institut IIK

Die Termine des IIK Institutes sehen Sie hier.

IIK Deutschkurse nach Sprachtest des Instituts Kommunikation Düsseldorf: (nur für angemeldete Schüler/innen) Schuljahr 2025/26

  Mittelstufen: Jahrgang ZF24A-H

Start der Kompaktphase am 1.9.25  im Raum AN1

1.9.25 - 5.9.25 von 15 bis 17.30 Uhr im WEBK / Raum AN1

20.10.25 - 24.10.25 von 16 bis 17.30 Uhr digital

7.4.26 - 10.4.26  von 16 bis 17.30 Uhr digital

Die reguläre Phase des Kurses startet am 13.9.25 

immer mittwochs  am WEBK von 15 bis 17.30 Uhr   im Raum AN1

jeden zweiten Samstag digital von 9.30 bis 12.45 Uhr

 

Unterstufen: Jahrgang ZF25 A-H

Start der Kompaktphase am 20.10.25 in der IIK (Eulerstr. 50, 40477 Düsseldorf)

Unterrichtsphase beginnt nach den Herbstferien  mittwochs am WEBK (ggf. 15 bis 17.30 Uhr)

Termine ZÄK

Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel im WEBK statt.  

Bei regulären Prüflingen werden die Anmeldeunterlagen

zeitnah zu den Anmeldefristen zurzeit automatisch

von der ZÄK an die Praxen geschickt.

Ausnahmen nur bei vorgezogener Prüfung.

 schriftliche Anmeldefristen und Prüfungstermine (unverbindlich)

 

 2026 2027: nach NEUER Prüfungsordnung (ZF24...) unverbindlich

Prüfung schriftlichPrüfungstagZeitAnmeldung bis
GAP I Frühjahr 2026
Vertragsstart 1.8...
23.03.2613.30 bis 16.00ca. 14.11.25
GAP II Sommer 202625.03.2613.30 bis 18.00ca. 6.2.26
GAP I Herbst 2026
Vertragsstart 1.10...
30.09.2613.30 bis 16.00ca. 17.6.26
GAP II Winter 2026/2702.11.2609.00 bis 13.30ca. 7.9.26

 2026 2027: nach ALTER Prüfungsordnung ( Wiederholer...) unverbindlich

Ort:  Zahnärztekammer in Neuss!!

Prüfung schriftlichPrüfungstagZeitAnmeldung bis
Abschlussprüfung Sommer    
2026 (alte PO)  
23.03.26
in der ZÄK Neuss
08.00 bis 
15.45 

ca. 30.01.26
Abschlussprüfung Winter
2026/27 (alte PO)  
2.11.26
in der ZÄK Neuss
08.00 bis 
15.45
ca. 2.9.26

 

Hinweise auch direkt bei der Zahnärztekammer

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-ausbildung/        

dann Artikel und Prüfungstermine anklicken.

Häufige Fragen:

Nicht zugelassen zur Abschlussprüfung! => Sie müssen am Prüfungstag in die Praxen gehen.
Berufsschule nach der schriftlichen Abschlussprüfung => Sie müssen die Berufsschule bis zur praktischen Prüfung besuchen (ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung).
Ende der Ausbildung (= Tag der praktischen Prüfung bei Bestehen)    

Laut Berufsbildungsgesetz hat der Ausbilder die Prüflinge für die Zeit der Abschlussprüfung und am Tag vor der Abschlussprüfung freizustellen. (BBiG § 15)

 

Praktische Prüfungen 2025/26

Praktische PrüfungPrüfungstag(e)Zeit
AP Winter 25/26  alte PO7.1.26 bis 14.1.26
in der ZÄK Neuss
GAP Winter 25/26  neue PO14.1.26 bis 30.1.26

Praktische Prüfungen 2026/27

Praktische PrüfungPrüfungstag(e)Zeit
AP Sommer 2026 (alte PO)18.5 bis 22.5.26
in der ZÄK Neuss
AP Winter 26/27  (alte PO)11.1 bis 15.1.27
in der ZÄK Neuss
GAP Sommer 2026 neue PO15.6 bis 26.6.26
GAP Winter 26/27  neue PO18.1. bis 29.1.27

 

 

Abschlussprüfung Teil I nach ca. 1,5 Jahren.

Berichtsheft Teil I muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

gemäß neuer Ausbildungsordnung startet bereits der 1. Teil der Abschlussprüfung mit 2 Fachbereichen, die in die Bestehensleistung eingerechnet werden.

Abschlussprüfung Teil II:. Nach ca. 2,5 Jahren; Anmeldung durch Ausbildungspraxis über ZÄK

Berichtsheft Teil II muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

 

ACHTUNG: Vorzieher erhalten die Anmeldeunterlagen nicht automatisch   

 Zuständigkeit

Für die Prüfungen ist die Zahnärztekammer Nordrhein (www.zaek-nr.de )zuständig und Ansprechpartner.

Zulassungsbedingungen zur AP: Bei der Anmeldung müssen eingereicht werden oder vorliegen und bestätigt werden:

  • Anmeldeunterlagen der ZÄK 
  • alle Zeugnisse der Berufsschule als beglaubigte Kopien (Unterstufe, Mittelstufe und Halbjahreszeugnis Oberstufe) Letzteres wird von der Klassenleitung mit Original gleichzeitig ausgeteilt.
    • (Bitte frühzeitig eigenständig um Beglaubigung kümmern!) 
  •  digitales Berichtsheft 

Beglaubigungen

Das Schulbüro des WEBK beglaubigt nicht!!!

Die Beglaubigung der Zeugnisse kann z.B. im Rathaus, Bürgerbüro, Sparkassen, Krankenkasse usw. vorgenommen werden.

Vorgezogene Abschlussprüfung /kürzerer Vertrag

Bei einem Abschluss der Hochschulreife /-Fachhochschulreife kann die Ausbildung um 12 Monate verkürzt werden (2-Jahres-Vertrag). 

Der Antrag ist gemeinsam mit dem Arbeitgeber in schriftlicher Form an die ZÄK zu stellen, dies sollte vor Beginn der Ausbildung erfolgen oder spätestens bis Ende des ersten Ausbildungsjahres.

 

Bei einem Abschluss der Fachoberschulreife oder vergleichbarem Schulabschluss, kann die Ausbildung um

6 Monate verkürzt werden. Frühzeitige Antragstellung; der Antrag ist gemeinsam mit dem Arbeitgeber in schriftlicher Form an die ZÄK zu stellen.

 

Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ausbildung um ein halbes Jahr möglich über gute Noten. Das heißt konkret (Bedingungen), dass Sie

* in der GAP1 in beiden Prüfungsfächern A (Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten) und B (Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten) mindestens die Note "Gut" erreicht sein müssen.

* zusätzlich muss im Halbjahreszeugnis (ggf. Jahreszeugnis bei später gestartetem Vertrag) ein Notendurchschnitt  in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,49 erreicht sein. Schlechtere Noten als "befriedigend" sind nicht zulässig. (siehe Prüfungsordnung der ZÄK). Dies wäre durch eine Kopie an die ZÄK zu belegen.

Mit diesen beiden genannten Bedingungen können Sie und Ihr Ausbilder einen schriftlichen Antrag auf Verkürzung um ein halbes Jahr an die ZÄK stellen. 

 Anmeldemodus P-Ordnung (unverbindlich)

     reguläre Prüfung         6 Monate vorziehen auf         2-Jahres-Vertrag
Prüfung

     Sommer Winter  oder
**Sommer 

   Sommer 
Anmeldeschluss

     Ende Jan. Anfang Sep.  oder
**Ende Jan. 

   Ende Jan. 
Notennachweis
mittels
...
     nicht
     erforderlich
Jahreszeugnis
der Mittelstufe oder
**Noten 1. Halbjahr der
Oberstufe (Halbjahres-
zeugnis)
   nicht erforderlich
Notendurchschnitt
der Prüfungsfächer
     nicht
     erforderlich
     2,49  nicht erforderlich         

 

Noten in GAP1               nicht relevant                 beide Fächer 1-2                           nicht relevant       

                                        

** Diese Variante ist für Auszubildende relevant, die die Ausbildung verspätet gestartet hatten - also nach dem 30.9 eines Jahres Vertragsbeginn hatten.

Hinweis: Das Vorziehen der Abschlussprüfung ist laut ZÄK auch bei Ausbildungsverträgen als Teilzeitvertrag zu den gleichen Bedingungen möglich.

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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