Medizinische Fachangestellte

Doppelqualifizierung FHR/ Allgemeine Schulabschlüsse

Berufsschulabschluss und Fachhochschulreife

Auszubildenden zur/zum Mediznischen Fachangestellten bieten wir die Möglichkeit, zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen: Berufsschulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung und Fachhochschulreife

Voraussetzung:

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) oder Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe
  • Bestehendes Ausbildungsverhältnis
  • Zustimmung des Ausbildungsbetriebes

 

Sind diese drei Faktoren erfüllt, heißen wir Sie herzlichen willkommen. Der Unterricht findet Freitagnachmittag und Samstagvormittag statt.

 

Auskunft erteilt Ihnen André Weinberg

andre.weinberg{at}schule.duesseldorf.de

Allgemeine Schulabschlüsse

Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:

In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10). Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des Berufskollegs ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.

Für Schüler/innen, die den Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) bereits vorweisen können, bietet sich folgende Möglichkeit: Die "Fachoberschulreife" (FOR) kann mit dem Berufsschulabschluss erreicht werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 - FOR ohne Qualifikation
  • Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 - FOR mit Qualifikation
  • Abschlussprüfung vor der Ärztekammer bestanden
  • die notwendigen Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss müssen nachgewiesen werden. 

 

 

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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