Medizinische Fachangestellte

Doppelqualifizierung FHR/ Allgemeine Schulabschlüsse

Berufsschulabschluss und Fachhochschulreife

Auszubildenden zur/zum Mediznischen Fachangestellten bieten wir die Möglichkeit, zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen: Berufsschulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung und Fachhochschulreife

Voraussetzung:

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) oder Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe
  • Bestehendes Ausbildungsverhältnis
  • Zustimmung des Ausbildungsbetriebes

 

Sind diese drei Faktoren erfüllt, heißen wir Sie herzlichen willkommen. Der Unterricht findet Freitagnachmittag und Samstagvormittag statt.

 

Auskunft erteilt Ihnen André Weinberg

andre.weinberg{at}schule.duesseldorf.de

Allgemeine Schulabschlüsse

Gleichwertigkeit des Berufsschulabschlusses:

In einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht der Berufsschulabschluss dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10). Der Berufsschulabschluss wird erreicht, wenn alle Noten im Abschlusszeugnis des Berufskollegs ausreichend sind und max. eine Note mangelhaft.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben die Schüler/innen, die den Mittleren Schulabschluss (ehemals Fachoberschulreife), wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0
  • Bestehen der Berufsabschlussprüfung vor der Ärztekammer
  • Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss 

 Schüler/innen, die neben den oben genannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Die notwendigen Englischkenntnisse können im 1. und/oder 2. Ausbildungsjahr am Walter-Eucken-Berufskolleg erworben werden.

 Auskunft erteilt Ihnen Amelie Menné

amelie.menne{at}schule.duesseldorf.de

© Walter-Eucken-Berufskolleg Düsseldorf

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